AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alte Apotheke – Coworking- und Community-Space, Angermünde

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Anbieterin der Coworking-Leistungen und Vertragspartnerin ist:

Coworking und Community Space in Angermünde
Anne Dahlmann
Rosenstr. 5, 16278 Angermünde


E-Mail: anne[at]coworking-angermuende.de

Nachfolgend wird sie als „Betreiberin“ bezeichnet.

Der Coworking- und Community-Space „Alte Apotheke“ befindet sich in der Rosenstraße 5, 16278 Angermünde.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die monatliche Nutzung der Arbeitsplatzmodelle Flex Desk, Fix Desk und Fokus Desk sowie für ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit einem solchen Nutzungsvertrag vereinbart werden.

Eigenständige Veranstaltungsvermietungen, externe Meetingraumbuchungen, Tagesangebote und andere Leistungen werden durch diese AGB nicht automatisch erfasst.

1.3 Die Angebote können von Verbraucher:innen und Unternehmer:innen gebucht werden. Maßgeblich für diese Einordnung sind die tatsächlichen Umstände des Vertragsschlusses, nicht allein die Bezeichnung des Arbeitsplatzmodells.

1.4 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Zum Vertragsinhalt gehören außerdem das angenommene Vertragsangebot und die darin ausdrücklich einbezogene Leistungsbeschreibung. Wird das Startangebot Oktober bis Dezember 2026 vereinbart, gelten ergänzend die besonderen Angebotsbedingungen in Teil B.

§ 2 Anfrage und Vertragsschluss

2.1 Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien, in Newslettern und auf allgemeinen Angebotsgrafiken laden zur Abgabe einer Anfrage ein. Eine Anfrage oder die Angabe einer gewünschten Platznummer stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

2.2 Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält die anfragende Person ein konkretes Vertragsangebot. Dieses enthält insbesondere das gewählte Modell, gegebenenfalls die Platznummer, den Nutzungsbeginn, die Leistungen, die Preise, die Mindestlaufzeit und die Kündigungsbedingungen.

2.3 Vor Abgabe der verbindlichen Annahmeerklärung stellt die Betreiberin diese AGB und die weiteren Vertragsunterlagen zur Verfügung. Verbraucher:innen erhalten zusätzlich die für den jeweiligen Abschlussweg erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular.

2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn das konkrete Vertragsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist angenommen wird. Die Annahme kann beispielsweise per E-Mail oder durch Unterzeichnung erfolgen.

Eine bloße Eingangsbestätigung einer Anfrage ist keine Buchungsbestätigung.

2.5 Die Betreiberin übermittelt eine Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags einschließlich der vereinbarten Unterlagen in speicherbarer Form, beispielsweise per E-Mail.

2.6 Ein gewünschter fester Arbeitsplatz gilt erst mit Vertragsschluss als verbindlich zugeordnet. Eine vorherige zeitlich begrenzte Reservierung bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Betreiberin.

§ 3 Arbeitsplatzmodelle und Nutzungsumfang

3.1 Flex Desk

Das Modell umfasst die Nutzung eines flexiblen Arbeitsplatzes im Community-Bereich während der vereinbarten Zugangszeiten.

Ein bestimmter Tisch oder Sitzplatz wird nicht dauerhaft persönlich zugeordnet. Die Platznummern 7 bis 11 dienen der Orientierung und begründen kein ausschließliches Nutzungsrecht an einem bestimmten Sitzplatz.

Die Betreiberin organisiert die Vergabe so, dass die vertraglich zugesagte Nutzung eines Flex-Arbeitsplatzes möglich ist. Die fehlende Zuordnung eines bestimmten Platzes bedeutet nicht, dass trotz vereinbarter Nutzungsmöglichkeit beliebig viele Buchungen angenommen werden dürfen.

3.2 Fix Desk

Das Modell umfasst einen persönlich zugeordneten Arbeitsplatz im Coworking-Bereich. Die konkrete Platznummer wird im Vertragsangebot festgehalten. Nach der gegenwärtigen Raumplanung handelt es sich um die Plätze 3 bis 6.

Andere Arbeitsplätze werden durch die Buchung nicht mitgemietet.

3.3 Fokus Desk

Das Modell umfasst einen persönlich zugeordneten Arbeitsplatz im Fokusbereich. Nach der gegenwärtigen Raumplanung handelt es sich um die Plätze 1 und 2.

Die Buchung eines Fokus Desks beinhaltet keine alleinige Nutzung des gesamten Fokusbereichs und kein exklusives Einzelbüro.

3.4 Die Arbeitsplätze werden zur Nutzung überlassen. Das Eigentum an bereitgestellten Möbeln und Geräten verbleibt bei der Betreiberin beziehungsweise den jeweiligen Eigentümer:innen.

3.5 Die gemeinschaftlichen Aufenthalts- und Sitzecken können im vereinbarten Umfang von allen Arbeitsplatzmodellen genutzt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf die ausschließliche Nutzung bestimmter Gemeinschaftsflächen.

3.6 Ein Vertrag berechtigt grundsätzlich die darin benannte Person zur Arbeitsplatznutzung. Werden Plätze durch ein Unternehmen für Beschäftigte gebucht, werden die nutzungsberechtigten Personen im Vertrag oder durch eine anschließende Vereinbarung festgelegt.

Eine Weitervermietung oder selbstständige Weitergabe von Zugangsrechten ist ohne Zustimmung der Betreiberin nicht gestattet.

§ 4 Ausstattung, Leistungen und Zugangszeiten

4.1 Die konkrete Ausstattung und die eingeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der vor Vertragsschluss übermittelten Leistungsbeschreibung. Diese benennt insbesondere die Arbeitsplatzmöblierung, Internetanbindung, Stauraummöglichkeiten, Getränkeleistungen, Druckleistungen und Meetingraumkontingente.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden ausdrücklich als solche ausgewiesen.

4.2 Im vereinbarten Nutzungsentgelt sind die für das gebuchte Modell zugesagten Leistungen enthalten. Für die vertragsgemäße Nutzung von Strom, Internet und vereinbarten Gemeinschaftseinrichtungen werden keine nachträglichen, zuvor nicht vereinbarten Pauschalen erhoben.

4.3 Die regulären Zugangszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land Brandenburg.

Abweichende oder erweiterte Zugangszeiten bedürfen einer Vereinbarung. Hinweise auf eine mögliche spätere Erweiterung der Öffnungszeiten begründen noch keinen Anspruch auf Abend-, Wochenend- oder 24/7-Zugang.

4.4 Weitere regelmäßig vorgesehene Schließzeiten werden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und im Vertragsangebot festgehalten. Die Betreiberin kann vereinbarte Zugangszeiten nicht allein durch einen allgemeinen Hinweis auf der Website einseitig verkürzen.

4.5 Raumvisualisierungen zeigen den vorgesehenen Gestaltungsstand. Welche Ausstattung bereits zum vereinbarten Nutzungsbeginn vorhanden ist und welche Bestandteile erst später hinzukommen, wird vor Vertragsschluss konkret beschrieben. Bereits vereinbarte Leistungen werden durch den Hinweis auf eine Visualisierung nicht aufgehoben.

§ 5 Preise, Zusatzkosten und Zahlung

5.1 Die regulären monatlichen Preise betragen:

Modell: Flex Desk
Monatspreis einschließlich 19 % MwSt.: 178,50 €
Enthaltener Nettopreis: 150,00 €

Modell: Fix Desk
Monatspreis einschließlich 19 % MwSt.: 297,50 €
Enthaltener Nettopreis: 250,00 €

Modell: Fokus Desk
Monatspreis einschließlich 19 % MwSt.: 357,00 €
Enthaltener Nettopreis: 300,00 €

Wird das Startangebot nach Teil B vereinbart, gelten für den dort genannten Zeitraum die entsprechenden Sonderpreise.

5.2 Das Vertragsangebot weist den zu zahlenden Gesamtpreis und die während der Mindestlaufzeit mindestens anfallenden Kosten aus. Gesondert gebuchte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.

5.3 Zusatzleistungen wie Parkplatz, zusätzliches Schließfach, zusätzliche Meetingraumstunden oder verbrauchsabhängige Druckleistungen werden nur berechnet, wenn ihr Preis vor der Buchung mitgeteilt und die Leistung entsprechend beauftragt wurde.

Diese AGB begründen für sich genommen keine Kautionspflicht.

5.4 Das monatliche Nutzungsentgelt wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats in Rechnung gestellt. Es ist innerhalb von drei Werktagen durch Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.

5.5 Die persönliche Nichtnutzung eines ordnungsgemäß bereitgestellten Arbeitsplatzes beendet den Vertrag nicht. Gesetzliche Rechte, insbesondere wegen nicht erbrachter Leistungen, eines Widerrufs oder einer wirksamen Kündigung, bleiben bestehen.

5.6 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese AGB sehen keine pauschalen Vertragsstrafen oder zusätzlichen Bearbeitungsgebühren für einen Zahlungsverzug vor.

§ 6 Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

6.1 Der Nutzungsvertrag beginnt zu dem im Vertragsangebot vereinbarten Datum. Die Mindestlaufzeit beträgt:

Modell: Flex Desk
Mindestlaufzeit: Ein Monat

Modell: Fix Desk
Mindestlaufzeit: Ein Monat

Modell: Fokus Desk
Mindestlaufzeit: Drei Monate

6.2 Die Mindestlaufzeit wird ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn berechnet.

6.3 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragsparteien können ihn mit einer Frist von einem Monat (Fix & Flex) oder Ende des dritten Monats (Fokus) kündigen, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.

6.4 Eine Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit erklärt werden. Ihr Beendigungszeitpunkt richtet sich nach Absatz 6.3.

6.5 Für eine Kündigung genügt Textform, beispielsweise eine E-Mail. Kündigungen an die Betreiberin können an anne[at]coworking-angermuende.de gesendet werden.

Ein bestimmtes Formular oder eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung. Gesetzliche Sonderregelungen für elektronische Kündigungsfunktionen bleiben unberührt.

6.6 Die Betreiberin bestätigt eine eingegangene Kündigung und den Beendigungszeitpunkt. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht davon ab, ob diese Bestätigung bereits versandt wurde.

6.7 Die gesetzlichen Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben für beide Seiten bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, geht einer solchen Kündigung eine Abmahnung oder eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus.

§ 7 Meetingraum, Gäste und ergänzende Nutzungen

7.1 Ein Meetingraum kann nach vorheriger Abstimmung beziehungsweise über das bereitgestellte Buchungsverfahren genutzt werden. Im Fix-Modell sind nach der vereinbarten Leistungsübersicht vier Stunden pro Monat, im Fokus-Modell sieben Stunden pro Monat enthalten.

7.2 Zusätzliche Stunden und die Nutzung im Flex-Modell werden zu den vor der jeweiligen Buchung vereinbarten Preisen berechnet.

7.3 Nicht genutzte monatliche Inklusivstunden werden grundsätzlich nicht ausgezahlt oder in Folgemonate übertragen. Das gilt nicht als Ausschluss gesetzlicher Ansprüche, wenn zugesagte Leistungen aus dem Verantwortungsbereich der Betreiberin nicht erbracht werden.

7.4 Kundentermine und Besuche sind nach Abstimmung im dafür vorgesehenen Bereich möglich. Gäste erhalten dadurch keinen eigenen Coworking-Arbeitsplatz und keine selbstständige Zugangsberechtigung.

7.5 Die Nutzung als Geschäfts-, Post- oder Registeranschrift sowie Postannahme und Postweiterleitung sind nicht Bestandteil eines Arbeitsplatzvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.

7.6 Eigene Veranstaltungen, regelmäßiger Publikumsverkehr oder eine vom vereinbarten Arbeitszweck wesentlich abweichende Nutzung bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

§ 8 Rücksichtnahme und gemeinschaftliche Nutzung

8.1 Die Alte Apotheke ist ein gemeinsamer Arbeits- und Begegnungsort. Alle Nutzenden nehmen auf die Arbeitsbedürfnisse, Privatsphäre und Sicherheit anderer Rücksicht.

8.2 Insbesondere im Fokus- und Fix-Bereich sind vermeidbare Störungen zu unterlassen. Längere oder deutlich hörbare Telefonate und Videokonferenzen sollen in dafür geeigneten Bereichen stattfinden. Geräte werden mit Kopfhörern oder ohne störende Tonwiedergabe genutzt.

8.3 Arbeitsplätze, Küche und Gemeinschaftsflächen sind nach der Nutzung ordentlich zu hinterlassen. Die im Preis enthaltene Reinigung ersetzt nicht das Aufräumen eigener Arbeitsmaterialien, die Beseitigung selbst verursachter Verschmutzungen oder den sorgsamen Umgang mit Geschirr und Lebensmitteln.

8.4 Belästigungen, Bedrohungen, diskriminierendes und rassistisches Verhalten und rechtswidrige Handlungen werden nicht geduldet.

8.5 Die Räume dürfen nicht zum Wohnen oder Übernachten genutzt werden. Gefährliche Stoffe, offene Flammen und Tätigkeiten mit besonderen Sicherheitsrisiken sind ohne ausdrücklich vereinbarte und rechtlich zulässige Vorkehrungen nicht gestattet.

8.6 In den Innenräumen wird nicht geraucht.

8.7 Die Teilnahme an Community-Treffen, gemeinschaftlichen Aktionen und Mitgestaltung ist freiwillig. Aus dem Arbeitsplatzvertrag folgt keine Verpflichtung zur unbezahlten Mitarbeit oder zur Übernahme betrieblicher Aufgaben.

§ 9 Internet, Vertraulichkeit und Zugangsmittel

9.1 Der bereitgestellte Internetzugang darf nur rechtmäßig genutzt werden. Insbesondere sind rechtswidrige Downloads oder Uploads, Angriffe auf IT-Systeme, die Verbreitung von Schadsoftware und die unberechtigte Verarbeitung fremder Daten untersagt.

9.2 Nutzende schützen ihre eigenen Endgeräte und Konten angemessen und sichern ihre Daten eigenständig. Hierdurch werden Pflichten und eine etwaige Haftung der Betreiberin nicht ausgeschlossen.

9.3 Vertrauliche Gespräche, Bildschirminhalte, Unterlagen und personenbezogene Daten anderer Nutzender dürfen nicht unbefugt eingesehen, aufgezeichnet oder weitergegeben werden.

9.4 Schlüssel, Zugangscodes und andere Zugangsmittel dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Ein Verlust oder ein vermuteter Missbrauch ist der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen.

9.5 Ein Ersatzanspruch wegen verlorener Zugangsmittel richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Es werden nicht automatisch die Kosten einer vollständigen Schließanlage verlangt. Maßgeblich sind insbesondere die Verantwortlichkeit der nutzenden Person sowie tatsächlich erforderliche und entstandene Kosten.

§ 10 Sicherheit, Instandhaltung und Ausbauphase

10.1 Die Betreiberin stellt die vertraglich geschuldete Infrastruktur bereit und erfüllt die ihr obliegenden Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten.

10.2 Nutzende beachten die bekannt gegebenen Sicherheits- und Notfallhinweise. Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und technische Einrichtungen sind freizuhalten. Gefahren und sicherheitsrelevante Schäden werden unverzüglich gemeldet.

10.3 Werden Beschäftigte anderer Unternehmen im Space tätig, bleiben die jeweiligen Arbeitgeber für ihre gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten verantwortlich. Betreiberin und beteiligte Arbeitgeber stimmen die erforderlichen Informationen und Maßnahmen ab. Diese Regelung überträgt keine gesetzlichen Pflichten der Betreiberin pauschal auf die Nutzenden.

10.4 Während der Aufbauphase können weitere Einrichtungs-, Maler- und Installationsarbeiten stattfinden. Bereits absehbare Arbeiten, betroffene Bereiche und zu erwartende Einschränkungen werden vor Vertragsschluss konkret benannt.

10.5 Erforderliche Arbeiten werden möglichst störungsarm und, soweit möglich, außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten durchgeführt. Über planbare Beeinträchtigungen informiert die Betreiberin rechtzeitig.

10.6 Der vergünstigte Einstiegspreis ist kein allgemeiner Verzicht auf sichere Arbeitsbedingungen, vereinbarte Leistungen oder gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen.

§ 11 Mängel und Leistungsstörungen

11.1 Mängel, Ausfälle und sonstige Störungen sollen der Betreiberin möglichst unverzüglich gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Meldung kann insbesondere persönlich oder per E-Mail erfolgen.

11.2 Die Betreiberin kümmert sich innerhalb einer nach Art und Dringlichkeit angemessenen Zeit um die Beseitigung einer Störung.

11.3 Kann eine vereinbarte Leistung nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden gesetzliche Ansprüche auf Minderung, Rückzahlung, Schadensersatz oder Vertragsbeendigung durch diese AGB nicht pauschal ausgeschlossen.

11.4 Ein Arbeitsplatzwechsel oder eine wesentliche Änderung des zugesagten Leistungsumfangs wird nicht allein durch diese AGB gestattet. Erforderliche Änderungen werden mit der betroffenen Person vereinbart; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

§ 12 Haftung und persönliche Gegenstände

12.1 Beide Vertragsparteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Die bloße Möglichkeit, Gegenstände am Arbeitsplatz oder in einem Schließfach aufzubewahren, beinhaltet keine gesonderte Bewachungs- oder Verwahrungsleistung. Eine gesetzliche Haftung der Betreiberin, insbesondere für eigene Pflichtverletzungen, bleibt davon unberührt.

12.3 Für Schäden an Einrichtung oder Räumen besteht keine verschuldensunabhängige Haftung der Nutzenden. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht als ersatzpflichtige Beschädigung behandelt.

12.4 Diese AGB enthalten keine pauschale Freistellung der Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 13 Beendigung und Rückgabe

13.1 Bei Vertragsende sind persönlich genutzte Arbeitsplätze und Schließfächer zu räumen. Bereitgestellte Geräte und Zugangsmittel sind zurückzugeben.

13.2 Persönliche Gegenstände sind mitzunehmen. Zurückgelassene Gegenstände gehen nicht automatisch in das Eigentum der Betreiberin über. Ein weiteres Vorgehen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.3 Für Zeiträume nach dem wirksamen Vertragsende bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden abgerechnet und zurückerstattet. Gegenforderungen werden nur im rechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt.

§ 14 Datenschutz und Bildaufnahmen

14.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung für den Coworking-Betrieb. Sie wird bei der Erhebung der entsprechenden Daten bereitgestellt.

14.2 Der Abschluss eines Nutzungsvertrags enthält keine pauschale Einwilligung in Newsletter, öffentliche Mitgliederprofile oder die Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen.

14.3 Soweit für solche Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und freiwillig eingeholt. Die Ablehnung führt nicht zum Verlust der vereinbarten Arbeitsplatzleistungen.

§ 15 Änderungen, Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen

15.1 Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen. Eine spätere Veröffentlichung geänderter AGB oder Preise ändert einen laufenden Vertrag nicht automatisch.

15.2 Über den ausdrücklich vereinbarten Wechsel vom Startpreis zum regulären Preis hinausgehende Preis- oder Vertragsänderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Schweigen wird durch diese AGB nicht als Zustimmung festgelegt.

15.3 Verbraucher:innen erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

15.4 Die Betreiberin ist nicht bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Etwaige gesetzliche Teilnahmepflichten und Informationspflichten bleiben unberührt.

15.5 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch diese AGB wird kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbraucher:innen festgelegt.

15.6 Die Folgen unwirksamer oder nicht einbezogener Vertragsbestimmungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. An ihre Stelle tritt nicht automatisch eine von der Betreiberin bestimmte Ersatzregelung.

B. Besondere Bedingungen für das Startangebot 2026

„Gemeinsam starten – zum Flex-Preis“

1. Voraussetzungen

Das Startangebot gilt für die Arbeitsplatzmodelle Flex Desk, Fix Desk und Fokus Desk bei einem vereinbarten Nutzungsbeginn am 1. Oktober 2026.

Voraussetzung ist, dass eine Anfrage bis einschließlich 20. September 2026 bei der Betreiberin eingeht, ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist und anschließend ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, der dieses Startangebot ausdrücklich enthält.

Eine rechtzeitig eingegangene Anfrage allein begründet keinen Anspruch auf einen bereits anderweitig vergebenen Arbeitsplatz.

2. Aktionspreis

Für die vertraglich vereinbarte Nutzung im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 beträgt der monatliche Preis unabhängig vom gewählten Arbeitsplatzmodell:

178,50 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer
entsprechend 150,00 € netto.

Bei durchgängiger Nutzung über die gesamten drei Monate ergibt sich ein Gesamtpreis von 535,50 € einschließlich Umsatzsteuer, zuzüglich ausdrücklich gebuchter Zusatzleistungen.

Das Flex-Modell kostet während dieses Zeitraums ebenso viel wie regulär. Bei Fix und Fokus handelt es sich um einen vergünstigten Einstiegspreis.

3. Leistungen während der Startphase

Gebucht wird das gewählte Arbeitsplatzmodell, nicht automatisch der Leistungsumfang eines Flex Desks.

Welche Leistungen und Ausstattungsbestandteile bereits ab dem 1. Oktober verfügbar sind, ergibt sich aus der vor Vertragsschluss mündlichen Absprache.

Dabei werden insbesondere noch nicht verfügbare Einrichtungen, zugesagte Fertigstellungstermine und konkret absehbare Einschränkungen benannt.

4. Laufzeit und Kündigung

Es gelten die Mindestlaufzeiten und Kündigungsregeln des gebuchten Modells bereits ab Nutzungsbeginn.

Das Startangebot begründet keine zusätzliche dreimonatige Mindestlaufzeit für Flex, Fix oder Fokus.

Eine vertragsgemäße Kündigung führt nicht zu einer nachträglichen Berechnung des regulären Preises für bereits zum Aktionspreis genutzte Monate.


5. Preise ab Januar 2027

Besteht der Vertrag über den 31. Dezember 2026 hinaus fort, gelten ab 1. Januar 2027 die regulären monatlichen Preise des gewählten Modells:

Flex Desk: 178,50 € inklusive MwSt.
Fix Desk: 297,50 € inklusive MwSt.
Fokus Desk: 357,00 € inklusive MwSt.

Die Mindestlaufzeit beginnt dadurch nicht erneut.

C. Widerrufsinformationen und Formular

Dieser Teil betrifft Verbraucher:innen bei einem Abschluss, für den ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – insbesondere bei entsprechenden Fernabsatzverträgen. Er gilt nicht automatisch für jede Buchung vor Ort oder für Verträge mit Unternehmer:innen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Abschlussweg. Ein organisierter Abschluss per E-Mail kann Fernabsatz sein.

Die folgenden Texte sind ebenfalls ein Entwurf. Für die Endfassung müssen insbesondere Betreiberangaben und gegebenenfalls eine elektronische Widerrufsfunktion ergänzt werden. Das Justizministerium stellt hierfür das aktuelle gesetzliche Muster mit Gestaltungshinweisen bereit.

Widerrufsbelehrung

Dein Widerrufsrecht

Du kannst den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.

Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht, bevor du ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert worden bist.

Der Widerruf ist gegenüber folgender Stelle zu erklären:

Coworking und Community Space in Angermünde
Anne Dahlmann
Rosenstr. 5, 16278 Angermünde
E-Mail: anne[at]coworking-angermuende.de

Aus deiner Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Du kannst dafür beispielsweise eine E-Mail oder einen Brief senden.

Folgen eines Widerrufs

Nach einem wirksamen Widerruf erstatten wir die von dir erhaltenen Zahlungen ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang deiner Widerrufserklärung.

Die Erstattung erfolgt über das ursprünglich eingesetzte Zahlungsmittel, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Für die Rückzahlung berechnen wir keine Gebühr.

Hast du ausdrücklich verlangt, dass die vereinbarten Leistungen bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen anfallen. Dieser wird anteilig anhand des vereinbarten Gesamtumfangs und Preises berechnet.

Stand: 11. September 2026